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Kapitalbeteiligung

Der Mitarbeiterkapitalbeteiligung werden meist stärkere Effekte zugerechnet als der Erfolgsbeteiligung. Dieser Aspekt bezieht sich auf eine (normalerweise) weitergehende Motivationswirkung des Modells, aber auch auf eine stärkere Vertrauensbasis und des hieraus resultierenden mitunternehmerischen Verhaltens auf Seiten der Mitarbeiter.

Die Kapitalbeteiligung zeichnet sich dadurch aus, dass der Mitarbeiter eigenes Kapital im arbeitgebenden Unternehmen investiert. Somit steht die Kapitalbeteiligung in Konkurrenz zu anderen Anlageformen bei Banken, Fonds oder Versicherungen.

Die investierten Mittel können vom Mitarbeiter in unterschiedlicher Form in der Firma angelegt werden. Zu unterscheiden sind die nebenstehenden Beteiligungsformen:

Die Wahl einer passenden Beteiligungsform wird in der Regel wesentlich durch die betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen und beabsichtigten Effekte beeinflusst.

Das Beteiligungskapital wird meist aus dem Netto des Mitarbeiters aufgebracht. Nicht selten wird, um den Beschäftigten eine Kapitalanlage zu erleichtern, die Mitarbeiterkapitalbeteiligung auf Grundlage staatlicher Förderinstrumente bezuschusst oder durch ein Erfolgsbeteiligungsmodell flankiert.

Das Portfolio der zur Verfügung stehenden Beteiligungsformen ist außerordentlich vielfältig. Zu unterscheiden sind Beteiligungen am Fremdkapital, in mezzaniner Form oder am Eigenkapital. Eine besondere Ausprägung stellt das Investivkapital (Mitarbeiterguthaben) dar.

Beteiligung am Fremdkapital: Kapitalbeteiligte Mitarbeiter können einerseits Darlehensgeber des Unternehmens werden. In diesem Rahmen stellen sie über eine feste Laufzeit dem Unternehmen Kapital zu einem festen oder variablen Zinssatz zur Verfügung. Das Mitarbeiterdarlehen ist, so fordert es das Kreditwesengesetz, gegen Insolvenz abzusichern.

In Großunternehmen findet sich gelegentlich eine Beteiligung der Mitarbeiter über Schuldverschreibungen. Diese sind meist börsennotiert und erlauben somit auch die Übertragbarkeit der Wertpapiere.

Beteiligung in mezzaniner Form: In dieser Hinsicht bieten sich die Formen der Stillen Beteiligung, des Genussrechts und der indirekten Beteiligung an. Mezzanine Beteiligungsmodelle weisen den wesentlichen Vorteil auf, dass das Beteiligungskapital in der Regel dem betriebswirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens zugerechnet wird. Gleichzeitig ist aber der zur Kapitalbedienung erforderliche Zinsaufwand steuerlich abzugsfähig.

Indirekte Beteiligungsmodelle werden meist dann gewählt, wenn sich das beteiligungsgebende Unternehmen aus einer größeren Anzahl von Einzelgesellschaften zusammensetzt.

Beteiligung am Eigenkapital: In dieser Hinsicht erstreckt sich das Spektrum von der Aufnahme neuer GbR-Gesellschafter, der Veräußerung von Genossenschafts- oder GmbH-Anteilen bis hin zur Vergabe von Belegschaftsaktien. Insbesondere die Formen der GbR- wie der GmbH-Beteiligung sind überwiegend der Beteiligung von Führungskräften vorbehalten.

Mitarbeiterguthaben: Diese Beteiligungsform wird, im Gegensatz zu den bereits dargestellten Varianten, nicht durch Kapitaleinlagen der Mitarbeiter gespeist. Das Guthaben ergibt sich durch Einzahlungen aus Sonderzuwendungen oder Erfolgsbeteiligungsanteilen, die dem Mitarbeiter bisher nicht steuerlich zugeflossen sind. 

Der wesentliche Vorteil des Mitarbeiterguthabens besteht darin, dass eine Versteuerung und Verbeitragung zur Sozialversicherung erst mit Auszahlung des Kapitals in der Zukunft erfolgt. Hieraus ergibt sich ein meist erheblicher Liquiditätsaspekt.

Bereits aus dieser einführenden Darstellung ist ersichtlich, wie facettenreich die Kapitalbeteiligung ist. Jede der im Vorfeld kurz dargestellten Varianten kann durch entsprechende Ausgestaltung der Beteiligungsdetails so ausgerichtet werden, dass eine möglichst optimale Erreichung der Beteiligungsziele erwirkt wird.

Gleichzeitig wird ersichtlich, dass mit einer Einführung eines Kapitalbeteiligungsmodells die Geschäftsführung in der Regel nicht ihre Entscheidungsbefugnisse an die Mitarbeiter überträgt. Dies geschieht nur dort, wo es bewusst beabsichtigt ist, wie z.B. im Rahmen einer Führungskräftebeteiligung / Management Buy In.