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BR/Mitarbeiter-Coaching
Wir beraten auch Betriebsräte und Führungskräfte, die mit ihrem Unternehmen über den Wechsel in ein neues Vergütungs- oder Beteiligungsmodell verhandeln. In diesem Rahmen können wir z.B. in den folgenden Situation unterstützend tätig werden:
- Das Unternehmen befindet sich in einer wirtschaftlichen Notlage. Die Geschäftsführung sieht die Notwendigkeit eines Lohnverzichts der Mitarbeiter. Im Gegenzug bietet sie eine Erfolgs- oder Kapitalbeteiligung an. Hierüber will sie mit dem Betriebsrat beraten.
- Der Betriebsrat beabsichtigt, die Neuregelung des Vergütungssystems oder die Einführung eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells anzuregen.
- Einer Führungskraft wird eine Tantiemeregelung, in Verbindung mit einer Kapitalbeteiligung angeboten. Der Mitarbeiter hat das Bedürfnis, das von der Geschäftsführung vorgeschlagene Modell zu hinterfragen und dessen Tragweite abzuschätzen.
In diesen oder ähnlichen Fällen können wir für Betriebsrat oder Manager beratend im Hintergrund tätig sein bzw. aktiv in den Verhandlungen für eine Seite oder als Mediator der Parteien agieren.
Weitere Informationen zu den einzelnen Beratungsschwerpunkten Grundvergütung, variable Vergütung (z.B. Umsatzbeteiligung, Leistungslohn oder Tantieme), Erfolgsbeteiligung / Gewinnbeteiligung oder Mitarbeiterkapitalbeteiligung finden Sie auf den jeweiligen Seiten unserer Homepage.


